AGB

(1) KOSTENLOSE DOWNLOADS

Kostenlose Downloads der von “Phat Crispy Productions” produzierten Beats, beinhalten keine künstlerischen oder gesetzlichen Rechte auf den Beat. Diese Versionen sind nur für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen, d.h. nur für Demo-Tracks. Man darf diese Demo-Tracks auf Internetseiten wie Myspace, Soundclick, Facebook, Youtube, Soundcloud, etc. hochladen, wenn in der Songbeschreibung angegeben wird, dass diese von „Phat Crispy“ produziert wurden. Die Beats dürfen nicht auf Mixtapes oder Alben verwendet werden, auch nicht wenn diese nur kostenloser Werbezwecke dienen. Zu diesem Zweck müssen mindestens die Leasingrechte erworben werden. Der Sinn der kostenlosen Downloads ist, die Beats zur Verfügung zu stellen, damit der Interessent schon einmal einen Song darauf schreiben und Testaufnahmen machen kann, um dann zu entscheiden, ob es sich für ihn lohnt in eine Lizenz zu investieren. Es ist nicht erlaubt, jede Art von Gewinn mit kostenlosen Download-Versionen zu erzielen. Video-, TV- und Radio-Airplay sind ebenfalls nicht erlaubt. Darüber hinaus ist es auch nicht erlaubt, Änderungen an den Beats vorzunehmen oder die verwendeten Vocal-Tags (Kopierschutz) zu entfernen. Das Kopieren oder Rippen unseres Audio-Materials (z.B. Beat, Sounds, Klänge, Instrumente, Drums etc.) ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

(2) BASIC LEASING RECHTE

Auch als nicht-exklusive Rechte bekannt, gewähren Leasingrechte dem Käufer beschränkte künstlerische und gesetzliche Rechte auf einen Beat für einen einzigen kommerziellen Gebrauch auf beliebigen Tonträgern (z. B. Album, EP oder Mixtape) mit einer Auflage/Verkaufslimit von bis zu 2.500 Kopien. Wenn dieses Limit erreicht und eine Erhöhung der Auflage erwünscht ist, muss ein neuer Leasingvertrag ausgehandelt werden (falls der Beat noch nicht mit exklusiven Rechten verkauft wurde). Wenn der Beat nicht mehr für Leasingrechte verfügbar ist, kann das Verkaufslimit nicht mehr erhöht werden. Der Erwerb von Leasingrechten beinhaltet eine abgemischte, arrangierte und kopierschutzfreie Version des Instrumentals im MP3 + WAV Format und einen Vertrag mit Angaben der Nutzungsrechte. Ein Beat kann von mehreren Personen zur gleichen Zeit geleast werden, solange bis die exklusiven Rechte verkauft worden sind. Sobald die Exklusivrechte an einem Beat verkauft worden sind, ist dieser nicht mehr für Leasingrechte verfügbar. Leasingrechte, die zuvor verkauft wurden, sind nicht betroffen und bleiben solange gültig bis das Verkaufslimit erreicht ist. Leasingrechte machen den Kunden nicht zum alleinigen Eigentümer eines Beats. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, den Beat für Radio-, Video-, TV-Airplay oder kommerzielle Liveshows zu benutzen. Zu diesem Zweck muss der Lizenznehmer die Exklusivrechte an einem Beat erwerben. Der Lizenzgeber verbietet ausdrücklich den Weiterverkauf oder sonstigen Vertrieb seiner Kompositionen. Der Käufer ist nicht dazu berechtigt den Beat zu verkaufen, verleihen, vermieten oder zu verpachten. Melodien, Instrumente und Drum-Programmierung dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Die Übertragung der Rechte auf eine andere Person (z. B. Plattenlabel , anderer Künstler) ist nicht erlaubt. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass dem Lizenzgeber 100% der Urheber-und Eigentumsrechte der ursprünglichen Instrumental-Komposition gehören. Lizenznehmer dürfen die Beats nicht als Hintergrundelement in TV, Film & DVD / Computer-Spiel-Projekte nutzen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Zustimmung und einer gesonderten Lizenzvereinbarung. Der Lizenznehmer muss auf allen Veröffentlichungen (z.B. CD Booklet, Songbeschreibung) den Produzenten namentlich erwähnen. Beispiel: “Beat prod. von Phat Crispy” oder “Musik produziert von Phat Crispy“. MP3-Dateien müssen “prod. von Phat Crispy” im Dateinamen enthalten.

(3) PREMIUM LEASING RECHTE

Die gleichen Bedingungen wie in Punkt (2) mit folgendem Unterschied: Der Erwerb von Premium Leasingrechten beinhaltet neben der abgemischten, arrangierten und kopierschutzfreien Version des Instrumentals zusätzlich noch alle einzelnen Audiospuren im 24-bit WAV Format. Statt einer erlaubten Auflage von 2.500 Kopien, ermöglichen die Premium Leasingrechte eine Auflage von 5.000 Kopien und 2 kommerzielle Nutzungen (z. B. Album, EP oder Mixtape). Darüber hinaus kann der Lizensnehmer das Instrumental für eine kommerzielle Aufführung nutzen, solange der Gewinn dieser Aufführung die Höchstgrenze von 1.000,- € nicht überschreitet.

(4) UNLIMITED LEASING RECHTE

Die gleichen Bedingungen wie in Punkt (2) und (3) mit folgendem Unterschied: Der Erwerb von Unlimited Leasingrechten gewährt dem Käufer volle künstlerische und kommerzielle Rechte an den gekauften Beats. Es gibt kein Auflagen- oder Verkaufslimit, jedoch ist der Lizenzzeitraum auf 3 Jahre begrenzt. Nach Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer die Möglichkeit seine Unlimited Leasing Lizenz zu verlängern oder auch Basic Leasing Rechte, Premium Leasing Rechte (Downgrade) oder ein Upgrade auf Exklusivrechte (falls noch verfügbar) zu erwerben. Diese Verlängerungs-, Downgrade- oder Upgrade-Option bleibt für den Lizenznehmer von einem exklusiven Rechteverkauf unberührt (auch wenn exklusive Rechte nicht mehr verfügbar sind, kann der Lizenznehmer seine nicht-exklusive Lizenz noch verlängern). Der Erwerb von Unlimited Leasing Rechten beinhaltet eine abgemischte, arrangierte und kopierschutzfreie Version des Instrumentals im MP3 + WAV Format, sowie die einzelnen Audiospuren und einen Vertrag mit Angaben der Nutzungsrechte.

(5) EXKLUSIV RECHTE

Der Erwerb der Exklusivrechte gewährt dem Käufer volle künstlerische und kommerzielle Rechte an den gekauften Beats. Es gibt kein Auflagen- oder Verkaufslimit bei exklusiven Rechten. Der Erwerb von Exklusivrechtenrechten beinhaltet eine abgemischte, arrangierte und kopierschutzfreie Version des Instrumentals im WAV Format, sowie die einzelnen Audiospuren und einen Vertrag mit Angaben der Nutzungsrechte. Sobald die Exklusivrechte an einem Beat verkauft worden sind, wird dieser von uns nicht mehr zum Verkauf/Leasing angeboten. Leasingrechte, die zuvor verkauft wurden, sind nicht betroffen und bleiben solange gültig bis deren Verkaufslimit erreicht ist. Es ist möglich, dass der Beat schon vorher geleast wurde, bevor er exklusiv verkauft wurde. Der Beat wird auf unserer Webseite als “verkauft” markiert und alle möglichen Download und Kaufoptionen werden entfernt. Der Lizenzgeber verbietet ausdrücklich den Weiterverkauf oder sonstigen Vertrieb seiner Kompositionen. Der Käufer ist nicht dazu berechtigt den Beat zu verkaufen, verleihen, vermieten oder zu verpachten. Melodien, Instrumente und Drum-Programmierung dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Die Übertragung der Rechte auf eine andere Person (z. B. Plattenlabel , anderer Künstler) ist nicht erlaubt. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass dem Lizenzgeber 100% der Urheber-und Eigentumsrechte der ursprünglichen Instrumental-Komposition gehören. Lizenznehmer dürfen die Beats nicht als Hintergrundelement in TV, Film & DVD / Computer-Spiel-Projekte nutzen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Zustimmung und einer gesonderten Lizenzvereinbarung. Der Lizenznehmer muss auf allen Veröffentlichungen (z.B. CD Booklet, Songbeschreibung) den Produzenten namentlich erwähnen. Beispiel: “Beat prod. von Phat Crispy” oder “Musik produziert von Phat Crispy“. MP3-Dateien müssen “prod. von Phat Crispy” im Dateinamen enthalten.

(6) CREDIT (NAMENSNENNUNG) VEREINBARUNG

Der Lizenznehmer muss auf allen Veröffentlichungen (z.B. CD Booklet, Youtube Videos etc.) den Produzenten namentlich erwähnen. Beispiel: “Beat prod. von Phat Crispy” oder “Musik produziert von Phat Crispy“. MP3-Dateien müssen “prod. von Phat Crispy” im Dateinamen enthalten.

(7) ZAHLUNG

Phat Crispy Productions (Christian Demay) akzeptiert Zahlungen per Pay Pal, Kreditkarte und Banküberweisung. Alle Zahlungen sind vor Auslieferung des Produktes zu entrichten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Dienstleistungen oder Produkte von Phat Crispy Productions (Christian Demay) erst nach Erhalt der Zahlung geliefert werden.

(8) WIDERRUFSRECHT

Da es sich bei unseren, online angebotenen Produkten, um digitale Inhalte handelt, welche dem Käufer per Download ausgeliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Dateien vom Kunden heruntergeladen wurden.

(9) ÖFFENTLICHE AUFFÜHRUNGEN

Nicht kommerzielle öffentliche Aufführungen (Live Gigs) sind für alle Lizenz-Typen erlaubt. Kommerzielle öffentliche Aufführungen sind nur mit Exklusivrechten erlaubt (1 kommerzielle Aufführung mit Premium Leasing Rechten). Die Nutzung unserer kostenlosen Download-Versionen ist für öffentliche Aufführungen nicht erlaubt.

(10) LIEFERUNG

Unsere Produkte werden über ein automatisches System geliefert. Alle Produkte werden digital per E-Mail über einen Download-Link von einem Datenversand Dienst geliefert. Es können keine physischen Datenträger ausgeliefert werden.

(11) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Durch eine Zahlung erklärt der Kunde, dass er den allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Alle Bedingungen sind auf der Webseite www.phatcrispy.de aufgeführt. Im Falle einer Änderung der hier aufgeführten, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt und sind weiterhin gültig. Der juristische Sitz des Unternehmes ist Köln. Für diese schriftliche Vereinbarung und die allgemeinen Rechtsverhältnisse ist deutsches Recht anwendbar. Falls ein Beat Samples enthält, muss das Sampleclearing vom Kunden vorgenommen werden, nicht von Phat Crispy Productions (Christian Demay). Der Lizenznehmer ist sich dessen bewusst, dass er verantwortlich für das Clearing aller Samples ist, welche er verwenden möchte und dass der Lizenzgeber keine Haftung für den Missbrauch von Samplematerial übernimmt. Der Lizenznehmer versteht und akzeptiert, dass er nur für die Produktionstätigkeit des Produzenten bezahlt hat. Der Lizenzgeber erhebt keinen Anspruch darauf irgendwelche Rechte an dem Samplematerial zu haben. Unter keinen Umständen wird der Kunde dazu berechtigt, die gekauften Beats in irgendeiner Form weiter zu veräußern. Rechte, die der Käufer erworben hat, sind nicht übertragbar. Auch wenn exklusive Rechte an einem Beat verkauft werden, wird Phat Crispy Productions (Christian Demay) erlaubt, den Beat für eigene Werbezwecke zu nutzen. Alle verkauften Beats werden auf unserer Webseite als „verkauft“ markiert und jegliche Download und Lizenz-Optionen werden entfernt. Der Kunde kann die Spieldauer eines Beats nach Belieben ändern, solange er eine Lizenz für den Beat besitz und nicht die gesamte Struktur des Beats verändert. Jedoch ist es dem Käufer nicht gestattet, Melodien, Instrumente, Sounds, Drum-Arrangements, etc. der ursprünglichen Instrumental-Komposition für andere Kompositionen zu verwenden. Nach Auslieferung des Instrumentals ist Phat Crispy Productions (Christian Demay) von weiteren Verpflichtungen an den Kunden befreit. Beats von Phat Crispy Productions (Christian Demay) dürfen nicht auf anderen Websites, ohne Erlaubnis hochgeladen werden. Phat Crispy Productions (Christian Demay) ist nicht verantwortlich für fremde Websites, welche seine Beats verkaufen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.